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Wo finde ich unsere Mitgliedsorganisationen?

Um sich die Mitgliedsorganisationen anzeigen zu lassen, klicken Sie auf “Partner” und anschließend auf “Mitglieder”.


Inhaltsverzeichnis


Organisationstypen Bereich Mitgliedschaft

Sie finden hier die folgenden Organisationstypen aus dem Bereich Mitgliedschaft:

OIP (Organisation in Prüfung):
Bezeichnet eine Organisation, die sich nach einem Aufnahmeantrag in einer Vorprüfung (durch die KG/FG/Bereich Mitgliedschaften) befindet, für die das Aufnahmeverfahren jedoch aus Mangel an Informationen oder aufgrund unterschiedlicher Bewertungen noch nicht eröffnet werden kann, eine Mitgliedschaft aber grundsätzlich denkbar ist. Die OIP wird von dem Bereich Mitgliedschaften in Abstimmung mit der KG und FG angelegt. Zur internen Transparenz des Verfahrens, werden die vorliegenden Unterlagen der Organisation und die entsprechende Kommunikation (Vermerke) in die Datenbank unter der OIP Nummer ab- bzw. angelegt. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird die OIP in ein AV umgewandelt. Nach einer nicht erfolgreichen Prüfung wird die OIP gelöscht oder in eine O (Organisation) umgewandelt.

AV (Aufnahmeverfahren):
Organisationen, die sich im Aufnahmeverfahren befinden. Nach einem erfolgreichen Aufnahmeverfahren wird die AV-Nummer in eine MO-Nummer umgewandelt (Beispiel: Aus der AV-4115 würde nach der vollzogenen Aufnahme die MO-4115).

AZ (Aufnahmeverfahren zurückgezogen):
Organisationen, deren Aufnahmeantrag nicht zur Mitgliedschaft geführt hat. Sie stehen zum Paritätischen ebenso wenig in einer besonderen rechtlichen Beziehung wie allgemeine Organisationen (O).

MO (Mitgliedsorganisation):
Der Paritätische ist ein Verband rechtlich selbständiger, in der Sozialarbeit tätiger und gemeinnütziger Organisationen. Die meisten dieser Mitgliedsorganisationen haben die Rechtsform des Vereins oder der GmbH. Auch gemeinnützige Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sind Mitglieder im Paritätischen. Jede MO trägt eine individuelle Kennziffer (MO-Nummer).
Rechtsform: e.V., GmbH, AG, Stiftung, Genossenschaft, Anstalt öffentlichen Rechts
Beispiel: Lübbecker Werkstätten gGmbH, eine Einrichtung der Lebenshilfe
Zuordnung zu ParIS: MZ (optional)

ME (Mitgliedseinrichtung):
Die Mitgliedsorganisationen können Einrichtungen und Dienste betreiben. Die Einrichtungsarten sind unterschiedlich, wie z.B. Beratungsstellen, Sozialstationen, Tageseinrichtungen für Kinder. Die Mitgliedseinrichtungen werden zur Beitragsbemessung in Form von Einrichtungspauschalen herangezogen.
Rechtsform: keine
Beispiel: Lübbecker Werkstatten gGmbH Zweigwerkstatt ReTec-Industrieservice
Zuordnung zu ParIS: M_ÜMO oder M_RSU oder MO (eine Zuordnung ist zwingend)

M_RSU (Mitglied Rechtlich Selbstständige Untergliederung):
sind rechtlich selbstständige, also in das Vereinsregister eingetragene örtliche Gliederungen der überregionalen Mitgliedsorganisationen.
Rechtsform: z.B. e.V.
Beispiel: Lebenshilfe Lübbecke e.V.
Zuordnung zu ParIS: M_ÜMO (zwingend)

M_ÜMO (Überregionale Mitgliedsorganisation):
sind überregionale Mitgliedsorganisationen, denen in den Landesverbänden rechtlich unselbständigen Untergliederungen in verschiedenen Kreisgruppen angeschlossen sind.
Rechtsform: z.B. e.V.
Beispiel: Betreuungsverein Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
Zuordnung zu ParIS: M_ÜMO (zwingend)

MZ (Mitgliederzusammenhang):
Stehen zwei oder mehr Mitgliedsorganisationen in einer organschaftlichen Verbindung, so bilden sie einen Mitgliederzusammenhang (z.B. ein eingetragener Verein ist alleiniger Gesellschafter einer oder mehrerer GmbH, Verein ist Stifter einer Stiftung, Vorsitzender eines Vereins ist laut dessen Satzung zugleich Vorsitzender eines anderen Vereins).
Rechtsform: keine
Beispiel: Lebenshilfe Altkreis Lübbecke
Zuordnung zu ParIS: M_ÜMO (optional)


Über die Filter können Sie sich die Organisationen zu den Mitgliedertypen anzeigen lassen.


Maskenansicht

Die Masken im Bereich Mitliedschaft sind ähnlich aufgebaut.

In der obersten Leiste sehen Sie den Typen, die dazugehörige Kreisgruppe, den Landschaftverband und den Fachbereich.



Sie können einen Einzelbrief erstellen.


Im Anschluss wird Ihnen Organisationsname, Rufname, Rechtsform, Sondervereinbarung, Stichworte, ggf. eine Bemerkung sowie die Zuständigkeit der Mitgliederverwaltung angezeigt.


Die MO´s sind unter “Zuständigkeit” in drei Regionen (I,II,III) eingeteilt. Der*Die jeweils Verantwortliche für die Region wird Ihnen bei “Mitgliederverwaltung” angezeigt.

Bei Fragen oder Änderungswünschen bzgl. der MO, wenden Sie sich bitte an den*die jeweils Zuständige*n.
Über das Briefsymbol können Sie der entsprechenden Person direkt eine Nachricht zukommen lassen. Siehe hierzu Thema “Nachrichten”.


Hinweis: Die Zuständigkeit wird Ihnen bei sämtlichen Organisationseinheiten, die zum Bereich Mitgliederverwaltung gehören, angezeigt. Unter anderem: ME´s und AV´s.


Sie sehen die Kontaktdaten.


Zusätzliche Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter dem Reiter “Stammdaten”.


Der Reiter “Mitgliedseinrichtungen” zeigt Ihnen die ME´s der MO an. Gelöschte Einrichtungen werden in der Farbe rot dargestellt.


Unter dem Reiter “Dokumente” finden Sie abgelegte Dokumente zur Mitgliedsorganisation:

  • Betriebserlaubnisse: Hier können alle Kolleg*innen Dokumente zur Betriebserlaubnis hinterlegen.
    ACHTUNG: Betriebserlaubnisse der Einrichtungen (ME´s), müssen bei der Einrichtung und nicht bei der MO hinterlegt werden.
  • Fachbereich: Hier können alle Kolleg*innen Dokumente hinterlegen.
  • Kreisgruppe: Hier können alle Kolleg*innen Dokumente hinterlegen.
  • Mitgliedschaft: Hier können nur Kolleg*innen aus dem Bereich Mitgliederverwaltung Dokumente hochladen. Diese sind von allen Kolleg*innen einseh- und runterladbar.
  • Sonstige Dokumente: Hier können alle Kolleg*innen Dokumente hinterlegen.


Um ein Dokument zu hinterlegen, wählen Sie den entsprechenden Ordner aus. Sie haben die Möglichkeit über “Anlegen” einen Unterordner zu definieren. Mit Klick auf “Hochladen” können Sie ein Dokument hinzufügen. Mit dem Pfeil nach oben gelangen Sie wieder eine Ordnerstruktur nach oben.


Der Reiter “Eigenschaften” zeigt die hinterlegten Eigenschaften zu der Mitgliedsorganisation an.


Über den Reiter “Funktionen” sehen Sie die Funktionen der MO:

  • Beziehung übergeordnet (Pfeil nach oben): Hier wird angezeigt, bei welcher Organisation die MO selbst eine Funktion hat. Z.B. die MO-1874 hat die Funktion “Zuordnung” bei der MZ-100.

  • Beziehung untergeordent (Pfeil nach unten): Hier wird angezeigt, welche Organisation und Personen bei der MO eine Funktion haben.


Um die Beiträge der Mitgliedsorganisation einzusehen, klicken Sie auf den Reiter “Beitrag”



Mit Klick auf ein Beitragsjahr öffnet sich eine separate Maske mit weiteren Informationen.


Über den Reiter “Services” können Sie einsehen, welche Rechte die MO auf unseren Seiten hat.


Rechte

Grundsätzlich haben Sie zunächst im Bereich Mitgliedschaften nur Lese-Rechte.
Außnahmen:


  • Einrichtungen:
    Bei Einrichtungen (ME) dürfen Sie Adressen und E-Com-Daten sowie Funktionen hinterlegen. Sobald Sie diese hinterlegt haben, sind Sie der*die Eigner*in und dieser Datensatz kann nur noch von Ihnen oder einer Person aus Ihrem Team (Funktion in der gleichen Organisationseinheit) verändert werden.
  • Mitgliedsorganisationen:
    Bei Mitgliedsorganisationen (MO) dürfen Sie lediglilch Funktionen hinterlegen. Sobald Sie diese hinterlegt haben, sind Sie der*die Eigner*in und dieser Datensatz kann nur noch von Ihnen oder einer Person aus Ihrem Team (Funktion in der gleichen Organisationseinheit) verändert werden.

Falls Sie Änderungen an Datensätzen vornehmen lassen möchten, auf die Sie keine Rechte haben, können Sie dem*der Eigner*in eine Nachricht zukommen lassen.
Siehe hierzu Thema Nachrichten